KNAPP FLEISCH, FISCH UND FEINKOST GMBH

Knapp Grafenau

Gutenbergstr. 6
71120 Grafenau-Döffingen

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Knapp Mallorca

Knapp Gourmet SL
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07620 Llucmajor
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E-Mail: baleares@knapp24.com

WIE KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN?

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIGUNGEN

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferungsmöglichkeiten behalten wir uns zu Tagespreisen vor. Alle genannten Preise sind Netto-Preise per kg, außer wenn dies am
Preis auf Stück, Paar oder Einheit angegeben ist.

2. Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Sie werden mit der ersten Lieferung verbindlich anerkannt. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der nachstehenden Bedingungen ist auf die Gültigkeit des Inhalts der sonstigen Bedingungen ohne Einfluss.

3. Die Lieferung erfolgt ab unserem Kühlhaus zu der vorgesehenen Verladezeit grundsätzlich exklusive Schlachthofausgleichsabgabe und anderer Nebenabgaben.
Umstände, die die Lieferung der bestellten oder verkauften Ware unmöglich machen
oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen und ähnliches, auch wenn sie in der Person unserer Lieferanten liegen, entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferungspflicht.
Regressansprüche seitens des Käufers entstehen in diesem Fall nicht. Bei allen Verkäufen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.

4. Die Ware reist auf eigene Gefahr des Käufers, auch wenn franko verkauft ist, so dass
etwaige, auf dem Beförderungswege entstehende Beschädigung oder Gewichtsverluste zu Lasten des Käufers gehen.

5. Mängel können nur sofort bei Empfang der Ware geltend gemacht werden.
Nachträglich erhobene Einwendungen werden zurückgewiesen, wenn die Ware vom
Empfänger unbeanstandet angenommen ist. Eine Haftung des Verkäufers dafür, dass
die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zweck geeignet ist, besteht nicht.

6. Die Bezahlung der gelieferten Ware erfolgt sofort nach Eingang der Rechnung.

7. Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzuge, oder hat er seine Zahlungen eingestellt
oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu erachten sind, so sind wir vorbehaltlich unserer sonstigen Rechte berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wir sind auch berechtigt, von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers, oder ändern sich dessen rechtliche Verhältnisse, so sind wir berechtigt, Sicherheitsleistung zu verlangen, oder, falls solche verweigert wird, vom Vertrage zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über den Käufer.

8. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Waren unser Eigentum, ebenso bis zur Bezahlung aller vergangenen oder zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung – einschließlich aller Nebenforderung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung). Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur
Sicherheit zu übereignen. Für den Fall, dass die Ware verarbeitet oder mit einer anderen Ware zu nicht mehr bestimmbaren Anteilen vermischt worden ist und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware als nicht unwesentlicher Bestandteil der neu
entstandenen Sache anzusehen ist, überträgt der Käufer zur Sicherung unserer Forderung schon jetzt das Eigentum der entstandenen Sache auf uns unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass der Käufer diese Sache für uns verwahrt.

Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder das hieraus erstellte Fabrikat im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf gegen den Dritten entstehenden Forderungen in Höhe der ursprünglichen Rechnungsbeträge gehen sicherheitshalber auf uns über, ohne dass es im Einzelfalle einer besonderen Vereinbarung bedarf.

Der Käufer ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ermächtigt, diese Forderung für unsere Rechnung einzuziehen, jedoch sind wir berechtigt, den uns auf Verlangen zu nennenden Abkäufer (Dritte) von dem Übergang Mitteilung zu machen und Anweisung zu erteilen. Das Eigentumsrecht hat auch Gültigkeit dem Spediteur und Frachtführer gegenüber, dem die Ware auf Antrag des Käufers oder auf unsere Veranlassung hinübergeben wurde.
Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises länger als 10 Tage in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ware vorläufig zurückzufordern, ohne zuvor vom Vertrag zurückgetreten zu sein oder andere Konsequenzen aus dem Zahlungsverzug
gezogen zu haben.

9. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich das Amtsgericht Böblingen und das übergeordnete Landgericht Stuttgart zuständig.

10. Jede abweichende Abmachung ist ungültig, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wird.

Grafenau 05.08.2015

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